31. März 2020
Hat es Einfluss auf KAE, wenn eine AG in Kurzarbeit ist und doch geplante Einstellungen vornimmt?
1 Antwort
Einstellungen sind während der KA erlaubt
Rekrutierungen und Neueintritte sind während der KA nicht verboten. Meiner Meinung nach macht das Sinn, denn genau diese neuen Personen könnten absolut notwendig für das Fortbestehen der Unternehmung sein.
Neue MA sind von Anfang an anspruchsberechtigt
Im Kapitel B24 der AVIG-Praxis KAE steht unter anderem:
- Grundsätzlich sind alle von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmenden anspruchsberechtigt, w...