31. März 2020

Hat es Einfluss auf KAE, wenn eine AG in Kurzarbeit ist und doch geplante Einstellungen vornimmt?

1 Antwort

Einstellungen sind während der KA erlaubt

Rekrutierungen und Neueintritte sind während der KA nicht verboten. Meiner Meinung nach macht das Sinn, denn genau diese neuen Personen könnten absolut notwendig für das Fortbestehen der Unternehmung sein.

Neue MA sind von Anfang an anspruchsberechtigt

Im Kapitel B24 der AVIG-Praxis KAE steht unter anderem:

  • Grundsätzlich sind alle von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmenden anspruchsberechtigt, w...
Etienne B.
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