15. Mai 2018

Ist GDPR nur bindend, wenn Waren und DL bewusst und gezielt angeboten werden?

Die DSGVO wird für Schweizer Unternehmen mit Niederlassung in der EU anwendbar sein, aber auch für solche Schweizer Firmen, die keinen Sitz in der EU haben, aber Personen, die sich in der EU befinden, Waren oder Dienstleistungen anbieten. Dies kann entgeltlich oder unentgeltlich sein.

Das Anbieten von Waren oder DL ist dann relevant, wenn das Schweizer Unternehmen sich ausdrücklich an Personen aus der EU wendet.

Ist korrekt, dass die blosse Zugänglichkeit einer Website bspw. als "nicht-ausdrücklich" gilt?

2 Antworten

Richtig, die blosse Zugänglichkeit der Website des Verantwortlichen, einer E-Mail-Adresse oder anderer Kontaktdaten oder die Verwendung einer Sprache, die in dem Drittland, in dem der Verantwortliche niedergelassen ist, allgemein gebräuchlich ist, stellt allein ein Unternehmen nicht unter die DSGVO.

In Erwägung 23 der DSGVO heisst es, "es müsse festgesellt werden, ob der Verantwortliche oder Auftragsdatenverarbeiter offensichtlich beabsichtigt, betroffenen Personen in einem ...

Janine S.
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Soweit ich im Kopf habe, ist neben dem Anbieten von Dienstleistungen und Waren auch das Thema Tracking auf der Webseite (vor allem Google Analytics) ein Thema, das es zu beachten gilt.

Google gibt hier unzäh...

Ralf M.
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