07. August 2024

IV Früherfassung?

In meiner Weiterbildung zum HR Fachausweis haben wir “gelernt”, dass wir Mitarbeitende nach ca. 30 Tagen Arbeitsunfähigkeit bei der IV als Früherfassung melden (natürlich in Absprache mit dem MA). Mich dünkt dies jeweils gar früh bzw. würde es mich interessieren, wann und aus welchen Gründen ihr die Mitarbeitenden als Früherfassung meldet und wie ihr dies gegenüber des MA begründet. Wie ich gehört habe, wird die Anmeldung teilweise auch als Druckmittel benutzt, was ich der IV-Stelle gegenüber nicht richtig finde. Wie macht ihr dies im Arbeitsalltag?

1 Antwort

Ich habe als HR-Leiterin die Erfahrung gemacht, zuerst mit dem betrieblichen Case Management ggf. dem externen Case Management der KTG- oder Unfall-Versicherung Kontakt aufzunehmen. Und erst dann weitere Massnahmen mit dem MA zu besprechen. Auch hier kommt es auf den Fall an. Ein Oberschenkel-Bruch vom Skifahren, der evtl. 6-8 Wochen dauert, ist anders zu bewerten als eine schwerwiegende Krankheit od...

Sibylle S.
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