05. September 2024

Kind krank, Mutter zu Hause, Vater möchte das Kind betreuen

Ein Mitarbeiter hat ein Kind, welches krank wurde. Die Mutter ist Hausfrau und Mutter und kann das Kind betreuen. Da sie schlecht Deutsch kann, möchte nun der Vater das Kind betreuen, damit er mit den Ärzten kommunizieren kann. Hat er Anspruch auf die 3 Tage für die Betreuung oder entfällt das, wenn seine Frau trotz Verständigungsproblemen das Kind betreuen kann?

2 Antworten

Wir handhaben das anders. Die 3 Tage dienen dazu eine Betreuungslösung für das kranke Kind zu organisieren. Da die Mutter ja zu Hause ist und nicht arbeitet, kann sie diesen Part erfüllen. Sprich wir geben dem Ehemann zwar kurzfristig frei, wenn er dies unbedingt möchte, dies geht aber immer zu seinen Lasten. Ferien, Kompensation, unbezahlter Urlaub.

“Die Lohnfortzahlungspflicht besteht zudem nur so lange, bis eine ...

Miriam A.
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Solange Kinder unter 15 Jahren sind, gilt man als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mit Familienpflichten. Der Arbeitgeber muss Rücksicht auf diese Situation nehmen.

Der Arbeitgeber hat Arbeitnehmern mit Familienpflichten gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses die zur Betreuung kranker Kinder erforderliche Zeit im Umfang bis zu drei Tagen freizugeben.“ ArG Art. 36.

Ist das Kind länger krank, dürfen sich die Eltern abwechseln und ihre drei Tage nacheinander einziehen. Genügt auch das nicht, müssen sie Ferientage einziehen oder eine andere Betreuungslösung organisieren. Ist nun der Elternteil krank, der das Kind normale...

Tamara S.
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