19. September 2018

Kündigung aufgrund mangelnder Performance. Muss ich verwarnen?

3 Antworten

Als detaillierte Ergänzung zur Antwort von Peter Zurfluh, dem ich vollkommen zustimme:

In der Schweiz ist eine Verwarnung vor der Kündigung aufgrund mangelnder Performance nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch ist es in vielen Fällen ratsam und wird von den Gerichten oft als fair angesehen. Hier sind einige Punkte, die du beachten solltest:

  1. Verhältnismässigkeit und Fairness: Arbeitgeber sind verpflichtet, das Prinzip der Verhältnismässigkeit zu beachten. Dies bedeutet, dass eine Kündigung oft als ungerechtfertigt angesehen wird, wenn sie ohne vorherige Verwarnung oder Möglichkeit zur Verbesserung erfolgt.
  2. Dokumentation: Eine Verwarnung sollte schriftlich erfolgen und die spezifischen Leistungsprobleme sowie die erwarteten Verbesserungen klar darlegen. Dies schafft eine klare Grundlage und dokumentiert die Bemühungen des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer eine faire Chance zur Verbesserung zu geben.
  3. Fristen setzen: Es ist ratsam,...
Tolga T.
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Nein, muss man nicht. Eine Kündigung ist auch ohne Grund gültig. Der MA kann aber einen Grund verlangen und dann hört er dann "mangelnde Leistung".

Fair ist das aber nicht.

Ich würde, da eine Kündigung und Neuanstellung mit Kosten verbunden ist, versuchen das Arbei...

Peter Z.
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Zur Antwort unten würde ich folgendes ergänzen:

Gespräch schriftlich festhalten

Zielvereinbarung machen ebenfalls s...

Feride Z.
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