18. August 2020

Lohnfortzahlung bei Dienstjahreswechsel?

Wir haben folgenden Fall:

MA im 13. Dienstjahr, DJ Wechsel per 1.7.

Unsere LFZ Regelung gem. Reglement: ab 6. DJ: 6 Mon.100%, dann 80%

Absenz wegen NBU seit 7.1.2020 bis heute

Zudem:

Wir haben den MA auf Ende Juli (nach Ablauf Sperrfrist 6 Mon) gekündigt.

Können wir den Lohn ab 7.7.2020 auf 80% kürzen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

1 Antwort

Ich versuche rauszufinden, weshalb sich euch diese Frage stellt?

Mit 13 DJ hat er die Regel erfüllt und bekommt nach 6 Mt. nur noch 80%. Gehe davon aus, dass er somit nun nur noch die UV Taggelder bekommt.

Also JA, ihr dürft kürzen.

Die Taggelder laufen über euch, solange er noch angestellt ist. Anschliessend dann direkt von Versicherung an ihn.

Dem MA gute Besserung, denn wenn jemand 8 Monate verunfallt ist, muss es ja was heftiges sein.

Präzisierung aufgrund der Nachinformation der Fragestellerin:

Ja, die Lohnforzahlung ist pro Dienstjahr jeweils neu geschuldet. Wenn ihr also keine entsprechende Regelung im Personalreglement habt, so dass nach der Karenzfrist die Versicherung weiterzahlt, müsst ihr die Differenz von Versicherung (80%) zu euren versprochenen 100% auffül...

Peter Z.
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