26. Februar 2018

Nachtarbeit bis 2 Uhr ohne Kostenübernahme für Taxi oder Übernachtung?

Muss ein Mitarbeiter, welcher auf ÖV angewiesen ist um nach Hause zu kommen, bis um 2 Uhr Nachtarbeit leisten, ohne dass der Arbeitgeber für die Zusatzkosten (Taxi oder Übernachtung) aufkommt?

1 Antwort

Nein, das entspricht nicht dem Üblichen. D.h. wenn die "Nachtschicht" tatsächlich notwendig war bzw. im Interesses des Arbeitgebers geleistet wurde, z.B. weil ein Auftrag erledigt werden musste, der bis zum nächsten Morgen fertig sein musste, dann muss der Arbeitgeber für die dadurch entstandenen Mehrausgaben aufkommen. Vgl. Art. 327a Abs...

Caroline K.
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