11. Februar 2019

Niederlassungsbewilligungen C tracken?

Liebe Community

Wir tracken auf regelmässiger Basis Aufenthaltsbewilligungen, also erinnern unserer Mitarbeitenden daran, sollten Bewilligungen auslaufen und verlangen die Kopie der neuen Bewilligung.

Unsere Frage ist, ob wir auch bei abgelaufenen Niederlassungsbewilligungen C (EU-EFTA) nachhaken und eine lückenlose Dokumentation sicherstellen sollten oder dies eigentlich hinfällig ware. Eine Niederlassungsbewilligung C kann ja nur in Härtefällen entzogen werden.

Wie handhabt ihr es bei euch? Vielen Dank für eure Antworten.

3 Antworten

Einen schönen guten Nachmittag

Bei uns werden alle Bewilligungs-Arten gleichermassen behandelt.

Wir senden den Mitarbeitenden 1 Monat vor Abl...

Désirée P.
2 Bewertungen

Hallo

Wir machen das so: Erinnerung ca. 1 Monat vor Ablauf, 2 Wochen nach Ablauf, falls noch nichts erhalten und bei ganz hartnäckigen Fällen schwingen wir auch mal die Keule und erzäh...

Marcella S.
0 Bewertungen

Das tracken von C-Niederlassungsbewilligungen ist nicht nötig. Sie haben keine Verlängerungszeit und so weiter, wie das bei anderen Bewilligungen vorkommt. Es ist lediglich der Ausweis selber, welcher auf 5 Jahr befristet ist. Der MA muss den Ausweis vorlegen und er wird ohne weiteres zutun verlängert.

Hier eine Zusammenfassung Kt. Zürich:

https://ma.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/migrationsamt/de/rechtliche_grundlagen/bewilligungen_einreiseundaufenthalt/_jcr_content/contentPar/downloadl...

Peter Z.
0 Bewertungen

Schließen