12. Oktober 2020

Pausen bei Aushilfen Stundenlohn zwingend?

Die im ArG Art. 15 vorgeschriebene Pausenregelung gilt für alle Mitarbeitenden, also auch Personen im Stundenlohn, z.B. leute die einmal im Monat für ein paar Stunden im Betrieb arbeiten und aushelfen? Oder gibt es irgendwelche Ausnahmen?

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Die Pausenregelung ist Tagesbasiert. Somit ist sie für alle Personen die arbeiten einzuhalten. Ob Stundenlohn, Monatslohn, Akkorrarbeiter, Praktikant...usw. = Egal.

Ein Beispiel: "Du arbeitest 50% im Stundenlohn, also kannst du die 80 Stunden, welche du arbeiten musst am Stück arbeiten. Also ohne Pausen und auch...

Peter Z.
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