25. Februar 2019

Sperrfristen?

Wir haben einen speziellen Fall und zwar folgender:

Eine Mitarbeiterin von uns arbeitet seit 10 Jahren bei uns. Nun hat sie per 01.02.19 die Funktion gewechselt. Im Vertrag seht, dass die ersten drei Monaten als Probezeit gelten. Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt sieben Tage. Im Vertrag steht ebenfalls, dass der neue Anstellungsvertrag alle vorangegangenen Anstellungsverträge ersetzt.

Die Mitarbeiterin ist mit der neuen Situation überfordert und deshalb krankgeschrieben. Eine andere Funktion im Betrieb ist nicht möglich.

Nun meine Frage: Müssen wir als Arbeitgeber etwas bezüglich Kündigung/Sperrfrist etwas beachten, trotz neuem Vertrag?

Vielen Dank für eure Hilfe!!

2 Antworten

Grundsätzlich kann die Probezeit nur einmal verabredet werden. Damit ausnahmsweise eine zweite Probezeit gültig vereinbart werden kann, müsste es sich um eine komplett andere Funktion handeln (z. Bsp....

Orlando M.
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Guten Tag,

Ich teile die Einschätzung meines Kollegen Herrn Meyer.

In jedem Fall würde ich Ihnen empfehlen, rechtliche Unterstützung zu suchen. Ihr Anfrage setzt eine vertiefte Prüfung voraus. Falls Sie etwas überse...

Pascal D.
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