01. Februar 2018
Unter welchen Bedingungen besteht kein Anlass dazu, Ausgleichsruhezeit für Nachtarbeit zu gewähren?
1 Antwort
Die Ausgleichsruhezeit gemäss Absatz 2 ist nicht zu gewähren, wenn die durchschnittliche betriebliche Schichtdauer einschliesslich der Pausen sieben Stunden nicht überschreitet; die Person, die Nachtarbeit leistet, nur in vier Nächten pro Woche (Vier-Tage-Woche) beschäftigt wird oder...