01. Februar 2018

Unter welchen Bedingungen besteht kein Anlass dazu, Ausgleichsruhezeit für Nachtarbeit zu gewähren?

1 Antwort

Die Ausgleichsruhezeit gemäss Absatz 2 ist nicht zu gewähren, wenn die durchschnittliche betriebliche Schichtdauer einschliesslich der Pausen sieben Stunden nicht überschreitet; die Person, die Nachtarbeit leistet, nur in vier Nächten pro Woche (Vier-Tage-Woche) beschäftigt wird oder...
Alexandra M.
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