30. Juni 2023

Untertägige Krankheitsabsenz

Wie verhält es sich in Bezug auf bezahlte oder unbezahlte Absenz, wenn eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter inmitten des Nachmittags seine / ihre Arbeit niederlegen muss, da er / sie bspw. stark Kopfschmerzen hat? Kann sie / er das auf bezahlte Abwesenheit erfassen oder geht dies zu Lasten des Mitarbeitenden (Kompensation Überstunden)?

1 Antwort

Bei Arbeitsunfähigkeit gilt Art. 324a OR, somit bezahlte Abwesenheit. Wurde aber eine Krankentaggeldlösung mit (1 bis 3) Karenztagen vereinbart, gehen solche Kurzabsenzen zulasten des Arbeitnehmers.

Ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, hat der Arbeitnehmer zu beweisen (meist mittels Arztz...

Ronald B.
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