02. Juni 2018

Was muss bei einer sofortigen Freistellung nach Kündigung des Mitarbeitenden beachtet werden?

2 Antworten

Der Mitarbeitende hat gekündigt und da ist es meist nicht so dramatisch wie von Frau Plüss beschrieben. Aber sie hat insofern recht, wenn man ein komisches Gefühl hat, so ist es besser bereit zu sein. Wenn der Mitarbeitende - wie oben beschrieben - selber kündet, so hat es schon vorher die ihm wichtigen Firmendaten und so für sich gesichert.

Bei Kündigung durch AG ist das anders, da muss tatsächlich ein Augenmerk darauf gelegt werden, dass nichts verschwindet, oder kaputt gemacht wird. (Löschen von Verzeichnissen usw. )

Freistellung selber kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen.

  • Freistellung auf Abruf, wenn z.B. die Arbeit fehlt und man deshalb jemanden freistellt. Wenn dann ein Auftrag reinkommt, muss der Freigestellte wieder zur Arbeit kommen. Das bedeutet aber auch, das er keine Ferien abbauen kann und alle seine Dinge bis zum letzten Tag behält. Notebook, Kleidung, usw. !
  • Freistellung absolut. Der Freigestellte wird alle seine Firmendinge abgeben und seine Arbeitsleistung wird nicht mehr verlangt. Er kann also Ferien und Überzeit abbauen. (Bundesgericht hat mal von Ferien max. ein Drittel der Freistellungszeit geschrieben. Neueres Urteil besagt, dass jeder Fall separat angeschaut werden und verschieden Faktoren bewertet werden müssen.) Hier hat der MA gekündigt, ich gehe davon aus, dass er keine neue Stelle suchen muss, weshalb die Ferien während der Freistellung bezogen werden können.&nb...
Peter Z.
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Der Mitarbeitende sollte nach dem Kündigungs-Gespräch bis und mit seinem effektiven physischen Verlassen der Firma begleitet werden. Wenn man bereits im Voraus ein ungutes Gefühl hat, sollte man einen internen oder auch externen Sicherheitsdienst damit beauftragen, der auf solche Situationen geschult wurde.

Dies vor allem aus Sicherheitsgründen, dass er aus Frust oder auch anderen Gründen, noch Daten löschen, kopiere...

Désirée P.
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