28. April 2021

Wechsel von Mitarbeitern von einem Geschäftsbereich in neu gegründete Gesellschaft?

Lieber HR Cosmos

Eine Business Unit des Unternehmens wird in eine neu gegründete Gesellschaft überführt. Von HR-Seite bedeutet dies, dass alle Arbeitsverträge der Mitarbeiter ebenfalls das neue Unternehmen übernommen werden. Wie geht man vor, dass rein rechtlich alles sauber abläuft und der administrative Aufwand möglichst gering bleibt?

Vielen Dank für euer Feedback und liebe Grüsse

3 Antworten

Akzeptiert durch Author

Nachdem sich wohl eine ganze Anwaltsarmada um die Gesellschaftsgründung sowie die Aussonderung der Unternehmenswerte gekümmert hat, wäre dort das Expertenwissen angesiedelt. Ohne (vertrauliche) Detailinformationen lässt sich die Frage nicht konkret beantworten.

Dennoch ein paar Hinweise:
Die nun verselbständigte BU (was ja zuerst bloss eine rechtliche Hülle ist), wird mit den MA sowie den laufenden Kundenbeziehungen, Assets etc. "gefüllt". Dazu dient auf VR/GL-Ebene eine Übernahmeerklärung gem. Art. 181 OR. Arbeitsrechtlich wäre gestützt darauf Art. 333 ff OR zu beachten. Die MA sind frühzeitig davon zu informieren...

Marc F.
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Ergänzend zu Marcs Kommentar ist wichtig im Verkaufspreis zu berücksichtigen, dass die alte Firma Ferien- und Überzeitguthaben übermittelt, welche der neuen Firma an Abzug zu bringen sind.

Beispiel: die Ferien der Belegschaft haben einen Wert von CHF 250'000.- Franken. Der Verkaufspreis ist um diesen Betrag anzupassen, da die neue Firma Ferien gewähre...

Peter Z.
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Ich kann Marc nur zustimmen und habe als HR selber gerade eine Übernahme mit Rückwirkender Fusion von 3 Firmen hinter mir und leider ist der admin. Aufwand nicht als gering zu bezeichnen. Wichtig ist, dass alle Parameter der Überführung bekannt sind und dann hilft nur eine saubere Checkliste. Da es bei d...

Sonja S.
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