Wie lange darf/muss eine Bewerbung aufbewahrt werden?
1 Antwort
Nach einer Absage:
Der Arbeitgeber hat die Bewerbungsunterlagen nicht ausgewählter/berücksichtigter Bewerber zurückzusenden, denn sie sind noch immer Eigentum des Bewerbers. Will der Bewerber die Unterlagen nicht zurücknehmen, hat der Arbeitgeber die Daten zu vernichten. Dies sollte in der Regel direkt nach der Absage passieren. Eine Weiterleitung der Daten oder die Aufbewahrung für eine mögliche Stelle in der Zukunft ist nur mit Zustimmung des Bewerbers zulässig.
Nach Einstellung / Kündigung:
Nach Beendigung einer Anstellung dürfen nur diejenigen Daten aufbewahrt werden, die weiterhin erforderlich sind. Dazu gehören Daten, die aufgru...