Wie viele Arbeitstage am Stück (also ohne Erholungstage) sind gesetzlich erlaubt?
1 Antwort
Artikel 16
Verteilung der Arbeitszeit
(Art. 9 - 15a 18 - 21, 25 Abs. 2, 31 ArG)
1 Die Woche im Sinne des Gesetzes (Arbeitswoche) beginnt mit dem Montag oder bei mehrschichtigen
Systemen in der Sonntag-/Montagnacht und endet mit dem Sonntag. Vorbehalten bleiben
die Bestimmungen über den ununterbrochenen Betrieb.
2 Für den einzelnen Arbeitnehmer oder die einzelne Arbeitnehmerin darf die Arbeitswoche höchstens
51⁄2 Arbeitstage umfas...