08. Mai 2018

Wir haben bei uns eine Kündigungsfrist von 3 Monaten im 1. Arbeitsjahr. Was ist Usus?

1 Antwort

Art. 355ff OR regelt es Gesetzlich. Es sind aber kein zwingenden Vorschriften, weshalb der Arbeitgeber oder ein GAV abweichen kann.... wenn der Mitarbeiter dann noch unterschreibt, ist es für beide bindend.

Das tut der AG in der Regel, wenn die Ausbildung eines Mitarbeitenden sehr Zeit- und/oder Geldintensiv ist. Er schützt so sein "Kapital".

Ein Beispiel: ein Callcenter Mitarbeiter muss zu Beginn zwei Monate lang geschult werden, bis er alle Abläufe gelernt hat und selbständig arbeiten kann. Da wäre eine Kündigungsfrist von einem Monat im ersten Jahr wohl unvernünftig.

Was ist nun usus? Ist von Firma zu Firma und auch Branchenübergreiffend unterschiedlich. Man sollte sich also die Frage stellen, ob zu Beginn ein grosses Investment seitens AG gemacht wurde, und eine längere Kündigungsfrist deshalb gerechtfertigt scheint. Dann unterschreiben. Andernfalls ...

Peter Z.
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