11. September 2018

100% Bonus auszahlen wegen mangelhafter oder später Zielvereinbarung?

Ich bin über diesen Text gestossen, gilt aber für DE. Ist es in der Schweiz gleich? Wenn der Manager vergisst, die Ziele zu vereinbaren, oder diese in letzter "Minute" tut, der Arbeitnehmer ihn sogar mal daran erinnert, kann der Arbeitnehmer die Entschädigung für 100% einfordern? Also, bzw im Vertrag steht, 0-10% Bonus - 10% Bonus gibt es nur bei überdurchschnittlichen erreichung der Ziele. Aber in diesem Fall muss der Arbeitgeber 10% auszahlen, richtig? Und wie sieht es aus, wenn die Ziele mangelhaft/ungenau definiert wurden?

https://www.die-fuehrungskraefte.de/aktuell/perspektiven-fachzeitschrift/inhaltsverzeichnis-03-042017/fehlende-oder-spaete-zielvereinbarung-trotzdem-anspruch-auf-den-bonus/

2 Antworten

Es heisst ganz klar Zielvereinbarung - es wird zwischen VG und MA Ziele vereinbart bzw. Ziele werden festgelegt. Eine Zielvereinbarung ist vergleichbar mit einem Vertrag und wird von beiden Seiten unterschrieben also sollte diese dementsprechend klar formuliert, erreichbar (Endtermin) und auch messbar sein. Auch die entsprechenden Kompetenzen für die Entscheidungen im Bereich der Zielerreichung sollten geregelt sein.

WICHTIG: Um sich spätere Unannehmlichkeiten zu ersparen, sollten sich beide Parteien die Zeit dazu nehmen bei der Ausgestaltung der Vereinbarung.

Zum Beispiel könnte man eine regelmässige Überprüfung (Zwischenstand zur Zielerreichung) und Aktualisierung der Ziele vereinbaren, da sich äusserliche Umstände bzw. Unternehmensziele /-Str...

Christine M.
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Tja, in Deutschland ist man sehr viel härter mit solchen Sachen.

Für die Schweiz gesprochen, muss ich leider sagen, dass der Bonus nicht gesetzlich geregelt ist.

Wie Christine sagt, sind Verträge einzuhalten. Was aber wenn ein solcher gar nicht vorliegt?

Da keine Ziele vorliegen, können diese auch nicht als erreicht gelten. Somit kein Bonus.

Das Ganze ist sicherlich zum Teil auch eine Holschuld des Mitarbeitenden, denn es wird ja wohl häufig genug darauf hingewiesen.

Also:

Gute Vorarbeiten leisten, die Verhandlungen begleiten und fehlende Zielvereinbarungen einfordern. Das ist HR Aufgabe!

Dann auch unterjährige Zielüberprüfungsmeetings fordern und deren Durchführung und das Resultat protokollieren.&nb...

Peter Z.
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