20. März 2019

2 Wochen Ferien/Mutterschaftsurlaub?

Gemäss OR Art. 329c Absatz 1 müssen pro Jahr wenigstens zwei Ferienwochen am Stück bezogen werden. Wie sieht es aus, wenn die Mitarbeiterin ab Juli/August krank ist resp. dann im Mutterschaftsurlaub geht. Muss sie trotzdem vorher zwei Wochen Ferien am Stück beziehen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

1 Antwort

Das Gesetz regelt zwei Wochen Ferien. Es gibt keinen Passus ob Ersatzfreizeit gleichgestellt ist. Auch eine Teilzeitkraft muss 2 Wochen Ferien am Stück beziehen, wo man doch davon ausgehen könnte das da mehr Erholungszeit vorhanden ist.

Ode...

Peter Z.
0 Bewertungen

Schließen