30. April 2019

Ab wann gilt Überzeit bei Teilzeitangestellte?

Ist es korrekt, dass bei Arbeitnehmer/innen, die Teilzeit arbeiten, die Überzeitarbeit mit derselben Anzahl Stunden wie für jene mit einem Vollzeitpensum beginnt? Somit sind Teilzeitbeschäftigte benachteiligt, da sie viel mehr Arbeitsstunden als vertraglich vereinbart leisten müssen, bis ihre Arbeit als Überzeitarbeit gilt, die ausgeglichen wird.

Oder wird doch die Höchstarbeitszeit dem Beschäftigungsgrad entsprechend berechnet?

4 Antworten

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Zur Ergänzung:

Es ist richtig, dass Überzeit für alle Mitarbeiter (zumindest im Büro) erst ab 45 Stunden pro Woche anfällt, unabhängig davon, ob sie in einem 100% Pensum oder weniger arbeiten. Der Grund dafür ist der Gesundheitsschutz. Überzeit ist eigentlich streng genommen gar nicht zulässig, weil die Gesundheit der Arbeitnehmer geschützt w...

Roy L.
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Tja, im Gesetz ist die Teilzeit betreffend Überzeit nicht geregelt. Es heisst aber, dass die Überzeit bei 45 Std. beginnt. Vorher sind es Überstunden (Differenz von Arbeitszeit gem. Vertrag bis 45 Std.)

Bei Teilzeitlern mache ich immer den Begriff Mehrarbeit beliebt, da sie mehr arbeiten als vorgesehen, aber dies weder Überstunden noch Überzeit darstellt.

Was ist nun gerecht? Soll eine Teilzeitkraft einen Zuschlag bekommen, weil sie Mehrarbeit leistet? Was würde der Vollzeitler dazu sagen? Wäre es dann nicht reizvoll, ein 20% Pensum einzugehen, aber trotzdem voll weiterzuarbeiten und einen Zuschlag von 25% ein...

Peter Z.
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Je nach Berufsgruppe beginnt die Überzeit auch erst bei 50h/Woche. Dafür dürfen es dann auch nur 140 und nicht 170 ...

Thomas S.
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