29. April 2021

Ab wann muss Krankheit gemeldet werden?

Sollte das HR die Krankschreibung eines Mitarbeiter immer direkt der Versicherung melden? Auch wenn es sich nur um wenige Tage handelt, z.B. eine Krankschreibung für 1-2 Wochen?
Vielleicht ist noch interessant zu wissen, dass sie vertraglich vereinbarte Wartefrist bei 90 Tagen liegt.

Lieben Dank im Voraus

4 Antworten

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Guten Morgen, das finden Sie vermutlich in Ihren AVB wieder. Bei uns steht bspw. dass Leistungseinschränkungen bestehen, wenn die Meldung eines Leistungsfalls verspätet eingeht. Ein Leistungsfall liegt erst bei überschreiten der Wartefrist vor, insofern sehe ich keinen Grund die Versicherung über jede Krankheit zu informieren, da es, zumindest bei uns, in 99 % der Fälle nicht ...

Stephanie W.
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Das würde ich mit der Versicherung klären. Einige möchten gerne frühzeitig informiert werden, vor allem, wenn nicht sicher ist, dass sich die kranke Per...

Ruth P.
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Unsere Krankentaggeldversicherung verlangt eine Meldung, wenn die Arbeitsunfähigkei...

Andrea H.
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