Ab welcher Unternehmensgrösse muss die Arbeitszeit der Mitarbeiter erfasst werden?
3 Antworten
In Betrieben mit weniger als 50 Angestellten kann die vereinfachte Arbeitszeiterfassung gemäss Art. 73b ArGV 1 auch individuell mit der einzelnen Arbeitnehmerin oder dem einzelnen Arbeitnehmer ...
Die Arbeitszeit ist für alle Mitarbeitende zu erfassen, unabhängig von der Unternehmensgrösse. Ausgenommen von der Zeiterfassung ist in der Regel die engste Geschäftsleitung nach Art. 3 ArG (Arbeitsgesetzes) da diese nicht dem Arbeitsgesetz unterliegen.
Weiter Auskunft gibt die Broschüre des SECO "Arbeitszeiterfassu...
Ich denke nicht, dass sich das generell sagen lässt. Je nach Business ist es notwendig bereits als Selbständiger die Zeiten zu erfassen um am Ende des Monats Rechnungen zu versenden. Wird es nur als Kontrollorgan eingesetzt, fehlt das Vertrauen in die Mitarbeiter meiner Meinung nach. Oder werden die Mitarbeiter nach Anwesenheitszeit gemessen? Viellei...