Abrechnung von Kurzarbeit - Formular 716.303 - Kolonnen 7 und 9?
Gemäss Informationsbroschüre Kurzarbeitsentschädigung, Punkt 18, wird die vorgängig erfasste Mehrzeit angerechnet. "Läuft im Zeitpunkt der Einführung von bewilligter Kurzarbeit für den
Betrieb oder die Betriebsabteilung noch keine Rahmenfrist für den Leistungsbezug, so sind die von den einzelnen Arbeitnehmenden in den 6 vorangegangenen Monaten geleisteten Mehrstunden von den Arbeitsausfällen abzuziehen." Gemäss neuer Regelung müssten diese Mehrzeiten jetzt aber nicht mehr berücksichtig werden (nicht mehr vorgängig bezogen werden), ist das korrekt? Kolonnen 7 und 9 sind für mich nicht verständlich. Kann mir da jemand "Licht ins Dunkle" bringen? Vielen Dank!
1 Antwort
Für den Antrag und die Abrechnung im Fall Covid-19 gibt es ein vereinfachtes Formular: https://www.arbeit.swiss/secoalv/d...