Abtretungserklärung Sozialdienst ? Auszahlung Lohn an Dritte?
Wir haben die unterschriebene Abtretungserklärung des Sozial Dienstes und einer Mitarbeiterin (Lehrling) erhalten.
Aus dem Lehrbuch geht folgendes hervor:
Lohnüberweisungen an Dritte ist nicht gestattet, sodass der Arbeitgeber dies nur aufgrund einer amtlichen Verfügung veranlassen kann. Dies kann u.a. bei der Überweisung von Kinderzulagen oder bei Lohnpfändungen sein.
Heisst dies nun die Überweisung an den Sozialen Dienst ist nicht gestattet, obwohl die Mitarbeiterin unterschrieben hat? Ist diese Bestimmung zwingend?
Lohnabtretung § Rechtslage, Voraussetzungen & mehr
2 Antworten
Ich bin hier etwas strenger als Peter Zurfluh.
Das Gesetz spricht von einer amtlichen Verfügung.
Eine amtliche Verfügung in der Schweiz ist gemäss Art. 5 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG) eine Anordnung einer Behörde im Einzelfall, die sich auf öffentliches Recht stützt und mit der ein konkretes Rechtsverhältnis verbindlich geregelt wird. Sie begründet, ändert oder hebt Rechte oder Pflichten auf, stellt deren Bestehen, Nichtbestehen oder Umfang fest oder weist Begehren auf solche Regelungen ab. Verfügungen sind in der Regel schriftlich zu erlassen, als solche zu ...
Ich würde vorschlagen, dass du diese Frage an die Behörden stellst, welche auch den Lehrvertrag mitunterzeichnet haben. In der Regel gibt es je Kanton Kontaktstellen, welche dir hier weiterhelfen könnten.
Selber kenne ich es so, dass man den ganzen Lehrlingslohn an den Sozialdie...