15. Oktober 2018

Abwerbeverbot/Konkurrenzklausel?

Kann mir jemand sagen, ob dieser Absatz so seine Gültigkeit hat:

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich im Sinne eines nachvertraglichen Kundenabwerbeverbots, nach seinem Austritt aus dem Betrieb des Arbeitgebers keine Kunden abzuwerben. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich sodann, nach seinem Austritt aus dem Unternehmen des Arbeitgebers nicht für einen seiner Kunden tätig zu sein (ausgeschlossen der Arbeitgeber bewilligt es in schriftlicher Form). Jeder Verstoss gegen dieses Konkurrenzverbot verpflichtet den Arbeitnehmer zur Bezahlung einer Konventionalstrafe von CHF 40'000.00 (sowie zum Ersatze des den Konventionalstrafbetrag übersteigenden weiteren Schadens. Der Arbeitgeber kann kumulativ die Realerfüllung des Konkurrenzverbots und die Bezahlung der Konventionalstrafe samt Ersatz des Weiteren Schadens verlangen.

Danke für eure Hilfe. :)

2 Antworten

Peter Zurfluh hat das Wesentliche schon gesagt.

Problematisch erachte ich vorallem, dass der AN sich offenbar erst per Ende seines Austrittes verpflichten soll (Austrittsregelung?)...

Marc F.
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Leider muss ich sagen, dass das so wohl nicht funktionieren wird.

Konkurrenzklauseln müssen zeitlich begrenzt und auf ein Gebiet beschränkt sein zudem das wirtschaftliche Fortkommen nicht unbillig erschweren. Weiter gilt es nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Ich empfehle den Art. 340 ff OR zu lesen und dann etwas was sich auf die einzelnen Artikel abstützt zu verfassen.

Dieser Artikel, finde ich, fasst es gut zusammen:

https://www.weka.ch/themen/personal/arbeitsvertraege-und-reglemente/arbeitsvertrag/article/konkurrenzverbot-darauf-ist-zu-achten/

Darin findet sich aber auch, dass ein Konkurenzverbot im Arbeitsvertrag enthalten sein muss. Ich erkenne am Text nun nicht, ob es ein Vertragspassus werden soll, oder die Frage nach Verfahren beim Austritt gestellt ist. Es am Ende des Arbeitsverhältnisses zu verlangen finde ich schwierig.

Aber viell...

Peter Z.
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