AHV-Verzichtserklärung und Zwischenverdienst?
Ein MA leistet eine Woche lang einen Einsatz bei uns und kommt unter die entsprechende Lohnschwelle, sodass der Lohn beitragsbefreit ist. Gleichzeitig müssen wir die Zwischenverdienstbescheinigung ausfüllen, da er beim RAV gemeldet ist. Ich gehe davon aus, dass die beiden Themen losgelöst voneinander sind, sodass der Lohn so oder so beitragsbefreit ausbezahlt werden kann? Ich frage nach, da der Zwischenverdienst grundsätzlich nur nach AHV-pflichtigem Einkommen fragt.
1 Antwort
Ihre Annahme ist grundsätzlich korrekt. Die Beitragsbefreiung für geringfügige Löhne und die Pflicht zur Ausstellung einer Zwischenverdienstbescheinigung sind zwei separate Themen, die unabhängig voneinander zu betrachten sind. Hier die relevanten Punkte:
- Beitragsbefreiung für geringfügige Löhne: Wenn der Lohn für die Arbeitswoche unter der Schwelle von CHF 2'300 pro Kalenderjahr und Arbeitgeber liegt, kann auf die Beitragserhebung verzichtet werden. Dies gilt jedoch nicht für Personen, die in Privathaushalten beschäftigt sind.
- Zwischenverdienstbescheinigung: Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, eine Zwischenverdienstbescheinigung auszufüllen, wenn der Arbeitnehmer beim RAV gemeldet ist. Diese Bescheinigung dient dazu, das erzielte Einkommen während der Arbeitslosigkeit zu dokumentieren.
- AHV-pflichtiges Einkommen: Die Zwischenverdienstbescheinigung fragt nach dem AHV-pflichtigen Bruttolohn. In Ihrem Fall ist der Lohn zwar grundsätzl...