Akzeptiert ihr AUF-Zeugnisse von einem Zahnarzt im Ausland?
Ursprünglich haben wir dieses AUF-Zeugnis abgelehnt. Die Rechtsschutzversicherung des MA weist nun darauf hin, dass
Zahnärzte nach Art.2. Abs 1 MedBG als universitäre Medizinalberufe gelten, somit «Mediziner» seien und damit eine AUF attestieren dürfen. Wie handhabt ihr das?
2 Antworten
Kannst du ein wenig mehr Details liefern?
Zahnarzt ist in den wenigsten Fällen etwas was ein AUF Zeugnis benötigt. Und was wurde den gemacht, was eine längere Abwesenheit verursacht?
Wenn ich mir im Ostblock ein neues Gebiss verpassen lasse, so kann das schon mal ein paar Tage gehen. Aber das ist eine freiwillige Geschichte und geht nicht auf die Zeit vom Arbeitgeber. Siehe auch mein Kommentar zu Schönheitsoperationen im Ausl...
Es ist tatsächlich so, dass nicht nur Humanmediziner “ärztliche Zeugnisse” ausstellen dürfen, welche eine Arbeitsunfähigkeit attestieren können (vgl. Art. 318 StGB). Unabhängig davon, wer das AUF-Zeugnis ausgestellt hat, es ist so oder so nur eine Parteibehauptung (BGE 141 III 433 E. 2.6).
Der Grund, ein AUF-Zeugnis abzulehnen, müsste somit weniger im Beruf der medizinischen Fachkraft...