23. Oktober 2022

Alkohol am Arbeitsplatz

Hallo zusammen,

wir haben einen Mitarbeitenden, der aufgrund alkoholisiertem Arbeitsantritt verwarnt wurde. Im Betriebsreglement ist geschrieben, dass Alkohol / alkoholisierter Arbeitsantritt verboten ist.

Nun paar Tage später, kam er wieder alkoholisiert zur Arbeit. Er hat zugegeben, dass er ein Alkoholproblem hat. Er hat nichts abgestritten und war sehr kooperativ. Wir haben ihm nun angeboten ihn zu untersützen.
Wie weit geht unsere Fürsorgepflicht? Wie weit müssen wir ihn untersützen?
Wenn er ein Drittes Mal sich nicht an die reglen /Abmachungen hält, können wir dann kündigen? Ordentlich oder sogar fristlos?

1 Antwort

Eine Alkoholabhängigkeit ist kein ausreichender Grund jemandem die Stelle zu kündigen. Eine Kündigung ist dann möglich, wenn die Arbeitsleistungen mangelhaft sind. Wird einem Arbeitnehmer, der alkoholabhängig ist oder ein Alkoholproblem hat, gekündigt, wirft dies heikle Fragen auf. Die Rechtmässigkeit einer solchen Kündigung hängt von den genauen Umständen des Einzelfalls ab. Der dabei gewählte Wortlaut ist massgeblich. Eine Kündigung ist missbräuchlich, wenn sie einzig und allein auf der Tatsache gründet, dass der Arbeitnehmer alkoholabhängig ist, d. h. ohne dass seine Alkoholabhängigkeit Auswirkungen auf seine Arbeitsfähigkeit hat. Ni...

Tolga T.
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