Alter als Absagegrund?
Liebes Netzwerk- wenn ihr rekrutiert und es bewerben sich Personen die 62 sind und ihr sagt deswegen ab, erwähnt ihr das im Absagemail? Oft werden diese Personen ja auch vom RAV gezwungen, sich auf die offenen Stellen zu melden, obwohl für die Bewerbenden von Anfang an klar ist, dass sie diese Stelle nicht bekommen. Die Rechtsprechung sagt nicht so viel darüber aus- es gab meines Wissens noch kein Gerichtsurteil, welches besagt dass das diskriminierend sei wenn man das Alter als Absagegrund angibt. Ein KMU muss ja auch langfristig planen und wenn ich von Anfang an weiss, dass jemand in 18-24 Monaten pensioniert ist, nehme ich eine/n BewerberIN die jünger ist. Gilt dann die Absagefloskel: ....haben geeignetere Bewerber gefunden die dem Anforderungsprofil eher entsprechen? Es wäre fürs RAV auch gut zu sehen, dass es für die Bewerbenden schwierig ist, eine Stelle zu bekommen. Und die KandidatInnen wissen, warum ich eine Absage mache wenn ich den wirklichen Absagegrund nenne. Es gibt ja auch Inserate wo das Wunschalter drin steht- das wäre ja auch schon diskriminierend. Was sind Eure Erfahrungen? Danke im voraus. Manuela
2 Antworten
Ich verstehe , dass ihr nicht unbedingt ältere Personen einstellen wollt. Ihr dürft vor einem Vorstellungsgespräch aber auch nachfragen, ob diese Personen nach ihrer ordentlichen Pensionierung noch länger arbeiten wollen. Wenn ihr merkt, dass dies tatsächlich so ist, sieht die Sache ...
Es ist sehr diskriminierend Bewerber mit 62 nicht zu berücksichtigen.
Nicht nur wegen RAV auch für die Bewerber selber. Wer garantiert Ihnen das eine 30 Jährige nicht nach einen Monat beschäftigung schwanger wird? Oder ei...