Am Feiertag gearbeitet. Darf ich einen Ersatzfeiertag anbieten?
Hallo,
Eine Mitarbeiterin wird an einem Kongress teilnehmen. Der Kongress findet teilweise an einem Feiertag statt (Auffahrt). Darf man der MA einen Ersatztag anbieten, so dass sie in den nächsten Wochen einen von ihr selbst gewählten Tag frei nehmen würde?
Vielen Dank,
Tomas.
2 Antworten
Hallo Tomas
Prinzipiell darfst du deiner Mitarbeiterin anbieten, was du möchtest. Du kannst ihr beispielsweise eine bezahlte Absenz gewähren in der Höhe von einem Arbeitstag. Ich würde in so Sonderfällen nicht den Begriff Ferie...
Auffahrt gilt in allen Kantonen als ein den Sonntagen gleichgestellter Feiertag. Es gelten somit die arbeitsgesetzlichen Vorschriften bezüglich Sonntagsarbeit, sofern Arbeitnehmerin und Betrieb dem Arbeitsgesetz unterstel...