Änderungskündigung missbräuchlich?
Guten Tag
Wir haben einen Mitarbeiter, welchem wir per 31. August eine Änderungskündigung aussprechen mussten. Er leistet seit Jahren nur teilweise seine Arbeit; aufgrund sozialer Verpflichtung (er hat ein Geburtsgebrechen) haben wir ihm bis anhin nicht gekündigt. Mittlerweile können wir aber seine 100% Anstellung und nur 50% Leistung nicht mehr finanzieren und möchten ihm deshalb die Wahlmöglichkeit geben per 1. Dezember (nach Ablauf der ordentlichen KF) einen 50% Vertrag anzunehmen oder halt eben die Kündigung zu akzeptieren. Er hat auch selber eingestanden, dass er nicht die volle Leistung erbringt - natürlich sind ihm aber 50% zu wenig und er hat uns mit seiner Rechtsschutzversicherung gedroht.
Laufen wir hier in eine realistische Gefahr am Schluss in einem Rechtstreit zu enden?
Vielen Dank für Eure Expertenmeinungen!
2 Antworten
Grüezi
Einen Rechtsstreit von vornherein auszuschliessen, ist grundsätzlich nicht möglich. Allerdings erachte ich das Risiko in Ihrem Fall als sehr überschaubar. Die Kündigung ist bereits ausgesprochen worden - unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist - und kann somit nicht als Reaktion auf eine gescheiterte Verhandlung uminte...
Ggfls schon geprüft ob ein IV Fall möglich w...