Änderungskündigung nötig bei Vertragswechsel mit tieferem Lohn?
Wir haben eine Mitarbeiterin, die sich intern auf einen neuen Job beworben hat. In dieser neuen Funktion würde sie jedoch einige hundert CHF weniger verdienen.
Wir suchen innert den nächsten Tagen das Gespräch und bieten diese neue Funktion zu einem tieferen Lohn an. Sagt sie ab, kann sie zum gleichen Lohn in der jetzigen Funktion weiterarbeiten.
Dafür müssen wir keine Änderungskündigung machen oder?
Wir lassen sie ja in der gleichen Funktion weiterarbeiten sofern sie nicht will und erzwingen keinen Vertragswechsel. Sofern der neue Vertrag zustande kommt ist es eine gegenseitig übereinstimmende Willensäusserung?
1 Antwort
Ich denke, Ihre Gedankengänge sind zutreffend. Eine Änderungskündigung ist dann angezeigt, wenn der AG einseitig eine essentialia (der Lohn gehört dazu) des bisherigen Arbeitsverh...