"angebrochene" Nachtschicht gilt als Nachtschicht??
Bekanntlich muss bei regelmässiger Nachtschicht 10% Zeitzuschlag gewährt werden. Regelmässiger Nachtschicht wird so definiert:
Dauernde oder regelmässig wiederkehrende Nachtarbeit leisten Arbeitnehmende, die in 25 und mehr Nächten pro Kalenderjahr zum Einsatz gelangen (Art. 31 Abs. 1 ArGV1).
Bedeutet dies, dass die 10% Regel nicht bei einem angebrochenen Nachtschicht gilt?
Zum Beispiel:
MA arbeitet von 13:30 bis 22.00 in der 2. Schicht. Ihn wird gefragt, länger zu bleiben und er geht erst um 23:00 nach Hause. Er hat also 1 Stunde in der Nacht gearbeitet, kann aber noch normal nach Hause und sich normal erholen. Gilt das als 1 von 25 Nächte?
Wann gilt der Nachtschicht als Nachtschicht?
1 Antwort
Es geht nicht um “Schicht”, sondern um “Nacht”.
Die arbeitsrechtliche Nacht dauert von 23:00 bis 06:00 am Folgetag (Art. 10 Abs.1 ArG), ausser man hätte diese Zeiten gemäss Art. 10 Abs. 2 ArG anders festgelegt.
Wenn also jemand bis 23:00 arbeitet, leistet er im Normalfall keine Nachtarbeit.
“... zum Einsatz gelangt ...” (Art. 31 Abs. 1 ArGV1) bedeutet nicht, dass man die ganze Nacht gearbeitet haben muss, sondern nur in de...