25. November 2025

Anordnung Ferien- oder Gleitzeitbezug bei planbarer "Nichtverfügbarkeit des Arbeitsplatzes?

Guten Tag

Ich überarbeite gerade das Schichtreglement. Im Absatz “Arbeitsplatzverfügbarkeit” steht folgendes:

Während Zeiten, in denen der Arbeitsplatz kurzfristig nicht zur Verfügung steht (z.B. Service ECA), kann nicht gearbeitet werden. Da nur ein eingeschränktes Gleiten innerhalb des Schichtarbeitszeitmodelles möglich ist, muss diese Zeit weder vorgeholt noch nachgeholt werden.

Bei planbarer «Nicht Verfügbarkeit des Arbeitsplatzes» erfolgt eine rechtzeitige Kommunikation mit der Anordnung von Ferien- oder Gleitzeitbezug.

Muss speziell beim zweiten Absatz etwas beachtet werden bezüglich der Anordnung von Ferien- oder Gleitzeit?

Herzlichen Dank für Ihr Feedback.

2 Antworten

Akzeptiert durch Author

Zwar darf der Arbeitgeber den Ferienbezug anordnen, muss dabei aber Rücksicht auf den Arbeitnehmer nehmen (Art. 329c Abs. 2 OR). Die Ankündigungsfrist beträgt zwei bis drei Monate, sodass der Arbeitnehmer seine Ferien auch entsprechend organisieren kann. Ferien sollen der Erholung dienen, nicht die ...

Ronald B.
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Ergänzend zu Ronalds Hinweisen.

Ferienanordnung durch AG ist sehr selten. So z.B bei Betriebsferien oder wenn in Teams alle zur gleichen Zeit in die Ferien wollen.

Auch kann der AG den Bezug von Gleitzeiten anordnen, um beispielsweise Limiten einzuhalten.

Beides aber darf nicht das Unternehmerrisiko, dass man mal keine Arbeit für den Mitarbeitenden hat, auf den Mitarbeitenden überwälzen. Also gilt hier deutlich der Annahmeverzug, so dass der AG die angebotene Arbeitsleistung nicht annehmen kann...

Peter Z.
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