Anordnung Ferien- und Überstunden Abbau nach Cyber Attacke?
Guten Tag, unser Unternehmen wurde vor einer Woche Opfer einer Ransomware Attack (Cyber Attacke) und die gesamte IT Infrastruktur mit 9000 Arbeitsplätzen weltweit ist betroffen (Am Standort Schweiz 70 Mitarbeitende). Die Mitarbeitenden wurden in die Ferien geschickt oder sollen Überstunden kompensieren. Die meisten von ihnen können ihre Arbeit nicht leisten, das sie auf IT Infrastruktur angewiesen sind. Inwieweit gilt bei einem Cyberangriff der Artikel OR 324 Annahmeverzug, resp. können wir als Arbeitgeberin Ferien oder auch Time Comp anordnen (hierzu ist nichts explizit im Personalreglement erwähnt). Die Lohnfortzahlung ist selbstverständlich ohne irgendwelche Kürzung gewährleistet. Es geht eher darum, ob die Mitarbeitenden mit Ferien/Time Comp hier irgendwie “partizipieren” resp. in einem ersten Schritt ̈Mehrstunden” abbauen müssen. Was aber wenn sie keine Überstunden haben und auch der Feriensaldo aufgebraucht ist?
1 Antwort
unter www.arbeitsrecht-aktuell.ch und OR 324 steht folgender Text:
Formen des Annahmeverzuges
Ein Annahmeverzug auf Seiten des Arbeitgebers kann etwa bei folgenden Situationen vorliegen:
...
- Betriebsstörungen: Der Arbeitgeber hat das Risiko von Betriebsstörungen zu tragen. Diese fallen in das Betriebsrisiko, für welches der Arbeitgeber auch ohne sein Verschulden verantwortlich ist. Auch im Falle von höherer Gewalt ist grundsätzlich der Arbeitgeber verantwortlich und muss den Lohn weiter bezahlen.
Dass die Arbeitsleistung aufgrund eines Betriebsrisikos (bzw. einer Betriebsstörung) nicht erbracht werden kann, k...