Anrecht auf Ferienbezug im gekündigtem Arbeitsverhältnis?
3 Antworten
Der Ferienanspruch tangiert das gekündigte Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht. Wenn in dieser Zeit die Ferien- und Überstunden-/Überzeitansprüche nicht real konsumiert werden, sind sie am Ende des Arbeitsverhältnisses (Fälligkeit) auszuzahlen.
ABER: Gemäss Art. 329c Abs. 2 OR bestimmt der Arbeitgeer den Zeitpunkt der Ferien und nimmt dabei auf die Wünsche des Arbeitnehmers Rücksicht...
Wenn der AG darauf beharrt (was seltener vorkommt), dass der AN während der Kündigungszeit keine Ferien bezieht, dann bedarf e...
Zu Marc's ausführungen möchte ich hier zuerst mit einem Witz antworten.
"Meine Frau sagt wohin es geht in den Ferien, mein Chef sagt wann und meine Bank wie lange. Ich sag dazu nix mehr."
Wesentlich ist dabei "Mein Chef sagt". Und sicher wird er auf Wünsche Rücksicht nehmen, wenn aber der Nachfolger...
Falls eine Person die Anstellung gekündigt hat und noch ein Restferienguthaben aufweist. Kann die Person darauf bestehen diese zu bezie...