Anspruch Kinderzulagen während Langzeitkrankheit?
Guten Tag
Unseren Mitarbeitern werden ab dem 31. Tag 80% des letzten Monatslohns bezahlt. Ab dem 4. Monat werden die Kinderzulagen von der Familienzulagenkasse eingestellt. Ab der Einstellung der Kinderzulagen sind im Taggeld der KTG-Versicherung die Kinderzulagen inbegriffen. Müssen wir als Arbeitgeber die Kinderzulagen weiterhin vollumfänglich, d.h. wie vor der Krankheit, an den Mitarbeiter überweisen?
Besten Dank für Ihre Mithilfe.
Beste Grüsse
2 Antworten
Das KTG der Versicherung wird zwar dem AG ausbezahlt - jedoch besteht der Anspruch des/der Versicherten gegenüber der Versicherung. We...
Marc hat Recht, aber ich denke die Frage war eine andere.
Nein, ihr müsst die Kinderzulagen nicht wie vorher bezahlen. Diese ist in dem Krankentaggeld ent...