Anspruch Pflege Kind, Kontrolle?
Guten Tag zusammen
Wir haben auf Anraten unseres Rechtsanwalts ein Formular erstellt, das unsere Mitarbeitenden ausfüllen müssen, wenn sie einen Anspruch auf Betreuungs- bzw. Pflegeurlaub für ihre Kinder geltend machen. In diesem Formular sind die Mitarbeitenden verpflichtet, eine Bestätigung des Arbeitgebers des anderen Elternteils beizulegen, wonach dieser zum betreffenden Zeitpunkt nicht zuhause ist und daher die Betreuung nicht übernehmen kann. Dürfen wir das überhaupt, wir sind sehr unsicher. Wir danken für Euer Feedback und vielleicht Inputs, wie Ihr das handhabt.
1 Antwort
Also glaubt ihr euren Mitarbeitenden nicht was sie euch sagen?
Und nein, ich denke nicht das es euch was angeht, wo der Ehegatte arbeitet, denn für die Gewährung von Betreuungsurlaub braucht ihr das nicht zu wissen.
Ich bin schon auch der Meinung, dass man versuchen sollte, den Missbrauch einzuschränken. Aber nicht zu jedem Preis.
Der MA muss ein Arztzeugnis beibringen, dass das Kind krank ist. Wenn ihr ihn fragt, ob es keine andere Lösung gibt, so solltet ihr das glauben. Wenn ihr durch andere Quellen vernehmt, dass das gelogen war, so sind da andere Probleme zu lösen.
Ich könnte mir vorstellen, dass man ein Antragsformular erstellt, worin das Gesetz abgebildet ist und man darauf hinweist, dass ein Arztzeugnis beigebracht werden muss. Zudem sollte darin stehen, dass man selber versucht die Absenz so kurz wie möglich zu halten und auc...