11. Mai 2021

Anstellen eines Entwicklers aus einem Drittstaat, der bereits in der Schweiz arbeitet?

Als Startup möchten gerne einen Entwickler von einer Schweizer Firma abwerben. Dieser Entwickler ist Türkischer Staatsbürger und arbeitet bereits in der Schweiz. Haben wir dieselben Visa-Hürden wie wenn wir einen anderen Entwickler ohne bestehendes Visa aus der Türkei anstellen würden?

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass du den gleichen Weg gehen musst, wie wenn du eine andere Person aus einem Drittstaat anstellen möchtest.

Stellenwechsel sind bewilligungspflichtig und werden "abwerben" als Wechselgrund wohl nicht akzeptieren. Und auch ein allfälliger Kantonswechsel wäre bewilligungspflichtig.

Hier Auszüge aus relevanten Artikeln. Siehe auch https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/759/de

Stellenwechsel.

(Art. 32 Abs. 3 AIG)

Ein Stellenwechsel von Personen mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung kann innerhalb der gleichen Branche und des gleichen Berufs bewilligt werden, wenn eine weitere Tätigkeit beim bisherigen Arbeitgebe...

Peter Z.
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