10. August 2021

Anstellungsbedingungen für versch. Vertragsarten?

Liebe Experten

Wir haben in unserer Firma eine Version der Anstellungsbedingungen welche wir den Arbeitsverträgen beilegen. Diese sind ausgerichtet auf ein 0815 Anstellungsverhältnis mit einer unbefristeten Festanstellung.

Müssen wir wir für Verträge auf Abruf mit Stundenlohn oder für Mitarbeitende welche einen Vertrag auf Honorarbasis haben angepasste Anstellungsbedingungen erstellen und abgeben? Die normalen Anstellungsbedingungen enthalten natürlich einige Punkte die im Stundenlohn wegfallen.

Ist das nötig oder können wir hier gesunden Menschenverstand walten lassen zumal alles Lohnrelevante im Vertrag festgelegt wurde?

Besten Dank für Euer Feedback.

2 Antworten

Akzeptiert durch Author

Wenn ihr im Arbeitsvertrag schreibt, dass die Anstellungsbedingungen sinngemäss gelten. Oder aber auch das z.B. Pt. 7, 9 und 12 nicht zur Anwendung kommen, so braucht es nicht mehr.

Aus Rechtssicher...

Peter Z.
1 Bewertung

Die Anstellungsbedingungen gelten meist als integraler Bestandteil des Einzelarbeitsvertrags. Wenn sich die Inhalte widersprechen, gilt bald einmal in dubio contra stipulatorem (im Zweifel gegen den, der es geschrieben hat). Wird im EAV klar hervorgehoben, ...

Ronald B.
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