Arbeitsort im Lohnausweis bei Aussendienst?
Wir haben verschiedene Servicetechniker, welche an verschiedenen Orten arbeiten. Sie starten in der Regel von zu Hause aus und fahren zum Kunden. Muss der Arbeitsort in den Bemerkungen erwähnt werden. “Verschiedene Arbeitsorte in der Schweiz”. Oder ist das gar nicht nötig?
Zusatzfrage, ein Techniker ist das ganze Jahr bei einem Grosskunden für die Wartung vor Ort. Muss das angegeben werden?
Danke für eure Hinweise
1 Antwort
Es besteht keine Verpflichtung, den Arbeitsort im Lohnausweis zu nennen (z.B. in Ziff. 15 “Bemerkungen”). Um allfällige Rückfragen des Steueramts zu vermeiden, schadet es aber auch nicht, den Arbeits...