Arbeitsort Wechsel- Entschädigung fürs GA?
Guten Tag,
Unsere Mitarbeitende erhalten für den Arbeitsortwechsel eine Entschädigung in der Höhe eines GA's. Da Pauschalspesen für die Weg Entschädigung rechtlich nicht zulässig sind, erhalten sie dieses als Lohnerhöhung. Kann man in diesem Fall nun im Spesenreglement schreiben, dass Billette nur gegen original Beleg abgerechnet werden können und die Berechnung von sbb.ch nicht mehr akzeptiert wird?
1 Antwort
Ein, zwei Klärungen.
1. Ihr solltet keine Lohnerhöhung geben, sonderen einen Zulage Wegentschädigung. Diese ist sozialleistungspflichtig und steuerbares Einkommen.
Nicht Lohnerhöhung, da dann auch die PK und Versicherungslöhne steigen. Wozu soll das gut sein?
2. Da ihr ein GA vergütet, sollte im Spesenreglement stehen, dass keine Zugsfahren vergütet werden, da ein GA bezahlt wird. Wenn der Mitarbeitende das GA Geld andersweitig ...