Arbeitsrecht 2021: Neuerungen?
Welche Neuerungen gibt es, die man in Anstellungsreglement ab 2021 einfliessen lassen muss?
1 Antwort
Es gibt in der Tat per 2021 ein paar Gesetzesänderungen, die in den Anstellungsreglementen abgebildet werden sollten:
1. Vaterschaftsurlaub
Der neue Art. 329g OR sieht vor, dass ein Arbeitnehmer, welcher im Zeitpunkt der Geburt eines Kindes dessen rechtlicher Vater ist oder innerhalb der folgenden sechs Monate wird, Anspruch auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub hat. Dieser kann innert sechs Monaten nach der Geburt tage- oder wochenweise bezogen werden.
2. Kurzzeitige Abwesenheiten für die Betreuung von Familienmitgliedern oder LebenspartnernMitarbeiter haben Anspruch auf vom Arbeitgeber bezahlten Urlaub für die Betreuung von Familienmitgliedern oder Lebenspartnern (Art. 329h OR). Als Familienmitglieder gelten Verwandte in auf- und absteigender Linie sowie Ehegatten, eingetragene Partner, Schwiegereltern und Lebenspartner bei Führung eines gemeinsamen Haushaltes seit mindestens fünf Jahren. Die Dauer des Urlaubes wird auf maximal drei Tage pro Ereignis und maximal zehn Tage pro Jahr begrenzt (Art. 36 Abs. 3 ArG). Diese jährliche Obergrenze bezieht sich auf die anderen Familienmitglieder, nicht jedoch auf die eigenen Kinder (Art. 36 Abs. 4 ArG).
3. Betreuung eines wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigten KindesWenn das Kind eines Arbeitnehmenden wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist, hat dieser neu Anspruch auf einen Betreuungsurlaub von höchstens 14 Wochen (Art. 329i OR).
4. Arbeits- und Ruhezeiten
Bereits seit 1. November 2020 gilt, dass bei Geschäftsreisen ins Ausland die auf Schweizer Boden zurückge...