Arbeitsrecht 2023: Neuerungen?
Welche Neuerungen gibt es, die man in Anstellungsreglement ab 2023 einfliessen lassen muss?
1 Antwort
Guten Tag
Gerne kann ich Ihnen folgende Antwort geben:
Adoptionsurlaub:
Erwerbstätige, die ein Kind von unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen, haben ab dem 1. Januar 2023 Anspruch auf einen Adoptionsurlaub. Der zweiwöchige Urlaub wird über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert und muss innerhalb des ersten Jahres nach der Adoption entweder tage- oder wochenweise bezogen werden. Die Adoptiveltern können wählen, wer von ihnen den Urlaub in Anspruch nimmt. Sie können den Urlaub auch untereinander aufteilen, ihn aber nicht gleichzeitig beziehen.
Lohn: Keine Solidaritätsbeitrag mehr
Seit 2011 wird auf Einkommen über 148’200 Franken ein Solidaritätsbeitrag für die Arbeitslosenversicherung abgezogen. Total ein Prozent, das wie immer 50/50 zwischen Arbeitgeber und A...