Arbeitsunfähigkeitszeugnis vom Heilpraktiker?
Grüezi mitenand
Wir haben von einem Mitarbeitenden eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten, die von einer Homöopathin / Heilpraktikerin ausgestellt wurde.
Kann ein Heilpraktiker eine AU ausstellen?
Eine kurze Google-Suche bringt auch direkt das Ergebnis: Nein
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/kann-ein-heilpraktiker-eine-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-ausstellen
Wir zweifeln nicht an, dass unser Mitarbeitender krank ist.
Unsere Fragen sind:
- Wie verhielte es sich bei einer Krankheit über 30 Tagen, wenn wir diese Art von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen akzeptierten?
- Würde die Krankentaggeldversicherung, einspringen, sofern bisher keine Bescheinigungen von zugelassenen Ärzten vorliegen?
- Darf der Heilpraktiker ein derartiges Zeugnis überhaupt ausstellen?
- Inhalt: XY ist von bis zu 100% arbeitsunfähig. Grund: x
Freundliche Grüsse
2 Antworten
Noch gilt in der Schweiz Schweizer Recht, weshalb es heikel ist, einschlägige Informationen von ausländischen Seiten zu übernehmen.
Der Arbeitnehmer muss seine Arbeitsunfähigkeit beweisen; ein Arztzeugnis ist nur eine Möglichkeit, wohl aber die üblichste und in der Regel die überzeugendste.
Arztzeugnisse dürfen von Schulmedizinern mit Berufsausübungsbewilligung ausgestellt werden. Als Schulmediziner gelten die in Art. 2 Abs. 1 MedBG genannten Berufe (universitäre Medizinalberufe). In Art. 318 StGB werden zusätzlich Hebammen genannt.
Der Beweiswert eines von einem Nicht-Schulmediziner verfassten Schreibens, auch wenn es den Titel “Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung” trägt, ist wohl eher gering....
Ich habe die Frage an die Ärztegesellschaft Kt. ZH weitergebeben.
Persönlich meinte ich, dass die Heilpraktikerausbildung nicht ausreichend ist um ärztliche Zeugnisse ausstellen zu dürfen. Hierzu muss man Arzt sein.
Auszug Merkblatt Zeugniserstellung: Ein Arbeitszeugnis ist generell nur gültig, wenn es Datum, Stempel und eigenhändige Unterschrift des behandelnden Arztes aufweist.
Aber Achtung, es gibt viele Ärzte, welche auch als Heilpraktiker tätig sind. Diese wären natürlich berechtigt Zeugnisse auszustellen.
Somit müsstet ihr klären, ob dieser Fall hier vorliegt.
Plan B wäre, das Zeugnis der KTG Versicherung einzureichen mit der Bitte zu prüfen, ob sie es im Leistungsfalle akzeptieren würden. Und wenn sie es täten, so müsstet ihr es wohl auch.
Melde mich wieder, wenn ich eine Antwort der Ärztegesellschaft habe.
LG
Peter
Ergänzung: habe heute 18.11.2024 vom Rechtsdienst Ärztegesellschaft ein Mail erhalten, dass diese Frage von der Gesundheitsdirektion beantwortet werden müsste. Ich melde mich wieder... ;-)
Hier nun die Antwort vom Rechtsdienst der Gesundheitsdirektion Kt. Zürich:
Grundsätzlich können Medizinalpersonen mit Berufsausübungsbewilligung Arbeitsunfähigkeitszeugnisse ausstellen, d. h. Ärzte, Zahnärzte und Chiropraktikoren. Es ist auch denkbar, dass andere Berufsgruppen wie Psychotherapeuten, welche ebenfalls über einen Hochschulabschluss und eine Berufsausübung...