25. März 2020

Arbeitszeiterfassung?

Ist Zeitautonomie alleine genügend um auf Arbeitszeiterfassung zu verzichten, auch wenn der Lohn unter 120 KCHF im Jahr liegt oder müssen beide Bedingungen erfüllt werden?

Es gibt keinen GAV

1 Antwort

Ich zitiere aus meinem damaligen Schreiben an die Klienten:

Vereinfachte Arbeitszeiterfassung

"Art. 73b ArGV 1 ermöglicht eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung (nur noch Erfassung der täglichen Arbeitszeit), wenn die Arbeitnehmer (kumulativ):
a.) Ihre Arbeitszeiten zu einem namhaften Teil (mindestens 25%) selber festsetzen können,

b.) Eine individuelle, schriftliche Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegt. Diese hat auf die geltenden Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen hinweisen.
c.) Jährlich muss ein Endjahresgespräch zur Arbeitsbelastung geführt und dokumentiert werden (nur bei Betrieben mit weniger als 50 Arbeitnehmern)!
Bei eigenständigen Betrieben mit m...

Marc F.
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