Arbeitszeiterfassung?
Ist Zeitautonomie alleine genügend um auf Arbeitszeiterfassung zu verzichten, auch wenn der Lohn unter 120 KCHF im Jahr liegt oder müssen beide Bedingungen erfüllt werden?
Es gibt keinen GAV
1 Antwort
Ich zitiere aus meinem damaligen Schreiben an die Klienten:
Vereinfachte Arbeitszeiterfassung
"Art. 73b ArGV 1 ermöglicht eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung (nur noch Erfassung der täglichen Arbeitszeit), wenn die Arbeitnehmer (kumulativ):
a.) Ihre Arbeitszeiten zu einem namhaften Teil (mindestens 25%) selber festsetzen können,
b.) Eine individuelle, schriftliche Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegt. Diese hat auf die geltenden Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen hinweisen.
c.) Jährlich muss ein Endjahresgespräch zur Arbeitsbelastung geführt und dokumentiert werden (nur bei Betrieben mit weniger als 50 Arbeitnehmern)!
Bei eigenständigen Betrieben mit m...