08. Oktober 2024

Arbeitszeiterfassung in Betrieben ohne GAV Anschluss - Handhabung Senior Executives?

Ich habe eine Frage zur Zeiterfassung für Betriebe über 50 MA und ohne GAV Anschluss.

Wie handhabt ihr die Arbeitszeiterfassung für Senior Executives welche über CHF 150k verdienen. Habt ihr ein AZ-Reglement, welches MA nach Rang aufteilt, MA auf regulären Positionen dürfen die AZ erfassen und Senior Positions sind pauschalisiert? Falls ja, ab welchen Stufen habt ihr MA pauschalisiert? Und ist das effektiv zulässig ohne GAV Anschluss?

Danke für eure Hilfe und Musterbeispiele!

1 Antwort

Wenn der Betrieb dem Arbeitsgesetz unterstellt ist und wenn die betroffenen Personen dem Arbeitsgesetz unterstellt sind (hier insbesondere Art. 3 lit. d ArG), dann gelten die zwingenden arbeitsgesetzlichen Regelungen betreffend Arbeitszeiterfassung.

Ohne GAV ist dann ein Vermeiden der Arbeitszeiterfassung nicht möglich (Art. 73a ArGV1), will man die gesetzlichen Bestimmungen einhalten, aber eine vereinfachte Arbeitszeiter...

Ronald B.
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