22. Juli 2024

Arbeitszeiterfassung mit GPS-Tracking erlaubt?

Hallo zusammen

Wir haben leider immer wieder Probleme mit der Arbeitszeiterfassung unserer Mitarbeitenden.

Unsere Zeiterfassung kann via Mobil-App und auf dem Laptop getätigt werden. Das führt dazu, dass die MA ihre Raucherpausen nicht korrekt stempeln oder sie stempeln schon ein, wenn Sie aus dem Zug aussteigen und noch nicht einmal im Gebäude sind usw.

Leider lässt sich die App nicht aus unserem Vertrag ausschliessen und daher haben wir überlegt, ob wir das GPS-Tracking einschalten dürfen, um zu überprüfen, wo die MA effektiv ein- und ausstempeln.

Ich vermute aber, dass aus Datenschutzgründen relativ heikel ist - weil Überwachung der MA?

Wie macht ihr das? Habt ihr Tipps?

2 Antworten

Wenn die “Fehlstempelungen” nahezu ausschliesslich zugunsten des Arbeitnehmers gehen, dann sollte sich der Arbeitgeber fragen, ob im Austauschverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber etwas nicht (mehr) stimmt. Möglicherweise versuchen die betreffenden Arbeitnehmer auf diese Art ein für sie fair scheinendes Gleichgewicht zu erzielen, damit - aus deren Sicht - Geben und Nehmen wieder im Einklang sind.

Das Bundesgericht hat sich bereits zum GPS-Tracking geäussert (BGE 130 II 425 E.4.4): “... un système de surveillance est interdit par l'art. 26 OLT 3 s'il vise uniquement ou essentiellement à surveiller le comportement comme tel des travailleurs. En revanche, son utilisation n'est pas prohibée si, bien qu'emportant objectivement un tel effet de surveillance, il est justifié par des raisons légitimes, tels des impératifs de sécurité ou des motifs tenant à l'organisation ou à la planification du travail ou encore à la nature même des relations de trava...

Ronald B.
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Und was würde das helfen. “ich habe im Zug an dem Konzept gearbeitet, wie jeden Tag. Somit ist ja klar, dass ich einstemple, oder?”. “ich habe während der Rauchpause mit meinem Kollegen die nächsten Schritte besprochen, somit war das Arbeitszeit!”. Du siehst, das nützt also nichts, wenn ihr sehen könntet wo der MA gestempelt hat.

Wie immer ist es eine Führungsaufgabe und hier müssen die vorgesetzten Personen in die Pflicht genommen werden.

Ich ha...

Peter Z.
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