17. September 2019

Arbeitszeugnis?

Man liest in Fachartikeln immer wieder, dass in einem Arbeitszeugnis nicht auf bereits bestehende Zwischenzeugnisse hingewiesen werden darf. Für mich ist das unlogisch und widerspricht dem Grundsatz der Wahrheit. Die Meinung von Experten interessiert mich. Wie handhabt ihr das bei euch. Danke für die Inputs.

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Lieber HR-Cosmos

Das (qualifizierte) Zwischen- oder Schluss-Zeugnis hat neben den formellen Erfordernissen (Schriftform, Sprache, Datum, Unterschrift) bekanntlich auch den materiellen Anforderungen der Richtigkeit & Vollständigkeit, Wahrheit & Klarheit und einer wohlwollenden Formulierung zu genügen.

(Vgl. dazu u.a. Münch/Metz, Handbücher für die Anwaltspraxis, Band II, Stellenwechsel und Entlassung, S. 136 ff.)

Um dem Grundsatz der Vollständigkeit zu genügen, hat das Schlusszeugnis sich immer über die ganze Dauer des Arbeitsverhältnisses qualifizierend zu äussern - nicht bloss über die Dauer seit der Ausstellung des letzten Zwischenzeugnisses! Denn ein "Schlusszeugnis" mit Verweis auf frühere Zwischenzeugnisse wäre seinerseits bloss ein Zwischenzeugnis - nämlich für di...

Marc F.
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Es entspricht dann der Wahrheit, wenn das Schlusszeugnis "Auskunft" über die gesamte Anstellung gibt und nicht nur über die letzten Monate oder Jahre. Hier geht es aber vor allem um die Einheitlichkeit. Diese wird verletzt, wenn im Schlusszeugnis auf die früher ausgestellten Zwischenzeugnisse verwiesen wird. Diese müssen, wie bereits obe...

Priska Z.
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