08. Dezember 2020

Arbeitszeugnis: elektronische Version wird verlangt?

Guten Tag zusammen. Ein Mitarbeiter (er wurde freigestellt & befindet sich in Kü-Frist) hätte das Zwischenzeugnis gerne in elektronischer Form. Ist dies rechtens? Welches Vorgehen empfiehlt ihr? Vielen Dank im Voraus.

1 Antwort

In der Schweiz ist es üblich ein Arbeitszeugnis zu erhalten. Es verlangt eine rechtlich korrekte Unterschrift.

Wenn ihr nun schon elektronische Unterschriften (qualifizierte Unterschrift und nicht einfach eine reinkopierte Unterschrift) verwendet, so wäre dies ein Weg dem Wunsch zu entsprechen.

Aber es ist und bleibt ein Wunsch! Ihr könnt das Zeugnis ...

Peter Z.
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